Erbrecht

Erbrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen Vorschriften, die den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger regeln.

Erbe wird man aufgrund eines Testaments oder gesetzlicher Erbfolge. Ein gesetzlicher Erbe, der ganz oder teilweise von der Erbschaft ausgeschlossen ist, kann Pflichtteilsansprüche haben.

Zur Erbschaft gehört die Gesamtheit des Vermögens, also auch Schulden.

Wir beraten und vertreten Sie gern beim Entwurf von Testamenten, im Erbfall bei der Geltendmachung Ihrer Erbansprüche, der Erbauseinandersetzung, dem Verlangen von Pflichtteilsansprüchen und der Grundfrage, ob bei möglicherweise überschuldetem Nachlass die Erbschaft ausgeschlagen werden soll oder die Voraussetzungen der Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass geschaffen werden können.

Wer gesetzlich oder testamentarisch als Erbe berufen wird, erbt ohne sein Zutun. Es ist keine Annahme erforderlich. Vorsicht ist deshalb bei möglicher Überschuldung des Nachlasses geboten. Wer eine Erbschaft nicht antreten will, muss innerhalb einer bestimmten Frist die Erbschaft durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen.

 
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